Barrierefreiheitserklärung

gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen

Erklärung zur Barrierefreiheit

PLAYMOBIL© Austria GmbH ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 14b des Tiroler Antidiskriminierungsgesetz 2005 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.lechuza.at/.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1“ bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da sie nicht mit der zugrundeliegenden harmonisierten Norm EN 301 549 vereinbar sind:
  • Auf einzelnen Seiten gibt es Links ohne Linktext. | WCAG: 4.1.2
  • Auf vielen Seiten ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund zu gering. | WCAG: 1.4.3
  • Auf mehreren Seiten gibt es Formularfelder ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Formularfeldern ist erschwert. | WCAG: 4.1.2
  • Auf mehreren Seiten gibt es ungültige Aria-Attribute Werte. Diese werden von Screenreadern nicht erfasst und entsprechend nicht korrekt ausgegeben. | WCAG: 4.1.2
  • Auf vielen Seiten fehlen einem übergeordneten Element die passenden untergeordneten Elemente. Dies kann Nutzende von Screenreader verwirren, da ein Inhalt erwartet wird, aber keiner da ist. | WCAG: 1.3.1
  • Auf einzelnen Seiten gibt es interaktive Elemente, deren Bezeichnung nicht Teil der Beschriftung ist. Das erschwert die Steuerung der Webseite per Sprachsteuerung. | WCAG: 2.5.3
  • Auf vielen Seiten gibt es Elemente, deren Aria ID mehrmals vorkommen. Das erschwert die Navigation der Webseite mit Screenreadern. | WCAG: 4.1.2
  • Auf vielen Seiten gibt es Listen, die Elemente enthalten, die nicht in Listen gehören. Dadurch werden die Listen möglicherweise nicht korrekt von Hilfstechnologien ausgegeben. | WCAG: 1.3.1
Diese Erklärung wurde am 10.11.2025 mithilfe der Eye-Able® Technologie der Web Inclusion GmbH erstellt. Mehr Informationen zur Web Inclusion GmbH sind unter https://eye-able.com/ zu finden. Eye-Able Report ® - ein Produkt der Web Inclusion GmbH - hat alle hat alle maschinell überprüfbaren Prüfschritte durchlaufen.

Rückmeldung und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen. Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren. Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an accessible@horst-brandstaetter-group.com mit dem Betreff „Meldung einer Barriere in der Website“. Bitte beschreiben Sie konkret das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.



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Josef-Pirchl-Straße 18
6370 Kitzbühel
accessible@horst-brandstaetter-group.com

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen des Land Oberösterreich wenden. Die Beschwerde wird dahingehend überprüft, ob es sich um einen Verstoß gegen die Vorgaben des § 14b des Tiroler Antidiskriminierungsgesetz 2005 Organe des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der durch Landesgesetz eingerichteten Selbstverwaltungskörper handelt. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die Ombudsstelle dem Land oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen. Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie auf der Webseite der Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen.

Disclaimer

Die automatische Überprüfung der Webinhalte erfolgte am: 10.11.2025. Für die Webinhalte beim Aufruf durch Eye-Able wurde der Browser Google Chrome in der Version 136.0.7103.92 verwendet. Für die geprüfte Anwendungsversion unter den spezifizierten Browser- und Betriebssystemparametern garantieren wir die Richtigkeit der gemachten Angaben. Bei Einsatz abweichender Versionen oder Umgebungen ist eine abweichende Darstellung möglich, die von den hier gemachten Ergebnissen abweichen kann. Für eine vollständige Prüfung sind auch manuelle Tests durch den Webseitenbetreiber zu empfehlen.